Selbstverpflichtung der Leitung
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht legen wir mit dem vorliegenden Managementsystem unsere Unternehmenspolitik mit den qualitätsbezogenen Gesamtzielen und Handlungsgrundsätzen unseres Unternehmens fest.
Unser Unternehmen betreibt und verwirklicht ein an den ermittelten normativen, rechtlichen und internen Anforderungen und Vorgaben orientiertes Managementsystem, das dieses Recht erhält und dessen Wirksamkeit ständig verbessert.
Unser Managementsystem stellt eine Beschreibung der von uns definierten Managementmethoden dar. Seine Anwendung gewährleistet, dass alle organisatorischen, kaufmännischen und technischen Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Qualität haben, geplant, gesteuert und überwacht werden und dass vertragliche Forderungen erfüllt werden.
Durch diese Erklärung verpflichtet sich die Geschäftsleitung aller Mitarbeiter, ihre Tätigkeiten gemäß den Beschreibungen dieses Managementsystems und den nachgeschalteten Arbeitsanweisungen auszuführen, um sicherzustellen, dass die Qualität aller Dienstleistungen den vorgegebenen und selbstgestellten Anforderungen und den Erwartungen der Kunden entspricht.
Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung aller Tätigkeiten und Leistungen. Mit der Bewertung von Ergebnissen, internen Audits sowie den periodischen Berichterstattungen über die Qualität wird durch die Geschäftsleitung die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Managementsystems regelmäßig überprüft.
Wir stellen alle erforderlichen Mittel zur Erfüllung unserer Unternehmensziele und der Durchsetzung der Unternehmenspolitik zur Verfügung.
Die Geschäftsleitung und das Management bewerten sich und den Erfüllungsgrad der Norm im Unternehmen.
Wir begründen uns zur ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Managementsystems.